Programm für das subsaharische Afrika — Teilnahmebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026
Entwurf — kommerzielle Bedingungen in Prüfung. Diese Seite beschreibt die geplante Ausgestaltung des Programms. Die nachstehenden kommerziellen Bedingungen sind nicht endgültig und stellen kein verbindliches Angebot dar, solange sie nicht von der Dudoxx UG bestätigt wurden.
Das Programm für das subsaharische Afrika ermöglicht berechtigten Gesundheitsdienstleistern den Zugang zur Dudoxx-AI-HMS-Plattform. Diese Seite regelt, wer teilnahmeberechtigt ist, welche Leistungen enthalten sind und wie die Berechtigung bestätigt und überprüft wird.
Wer teilnahmeberechtigt ist
Das Programm steht Gesundheitsdienstleistern offen, die in einem teilnahmeberechtigten subsaharischen Land niedergelassen und tätig sind. Sämtliche nachstehenden Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Nutzung des Programms erfüllt sein.
Voraussetzungen
Die Teilnahmeberechtigung beruht auf drei Voraussetzungen, die jeweils bei der Anmeldung bestätigt werden:
- Sie sind ein zugelassener Gesundheitsdienstleister und bei der Gesundheitsbehörde eines teilnahmeberechtigten Landes registriert.
- Sie arbeiten als gemeinnützige Organisation oder als Teil eines öffentlichen Gesundheitsdienstes.
- Die Voraussetzungen werden bei der Anmeldung geprüft und einmal jährlich überprüft.
Teilnahmeberechtigte Länder
Das Programm umfasst das subsaharische Afrika. Nordafrika ist nicht einbezogen. Die aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder wird auf der Tarifseite angezeigt und von der Dudoxx UG gepflegt; Länder können im Verlauf des Programms aufgenommen oder entfernt werden.
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botsuana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Kongo-Brazzaville
- Kongo-Kinshasa
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauretanien
- Mauritius
- Mayotte
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Réunion
- Ruanda
- Sambia
- São Tomé und Príncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- St. Helena
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
Enthaltene Leistungen
Berechtigte Anbieter erhalten Zugang zu den auf der Tarif-Detailseite aufgeführten Plattformfunktionen, darunter Patientenakten, KI-Unterstützung, Dokumentenerstellung und Abrechnungsfunktionen. Der Funktionsumfang kann sich mit der Weiterentwicklung der Plattform ändern.
Nicht enthaltene Leistungen
Das Programm umfasst den Plattformzugang für einzelne Anbieter und Kliniken. Nicht umfasst sind nationale oder ministerielle Implementierungen, Installationen auf eigenen Servern, individuelle Integrationsarbeiten oder dedizierte Infrastruktur. Diese werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt — wenden Sie sich hierzu an die Dudoxx UG.
Bestätigung und jährliche Überprüfung
Die Teilnahmeberechtigung wird bei der Kontoerstellung bestätigt und einmal jährlich überprüft. Die Dudoxx UG kann in angemessenem Umfang Nachweise verlangen, dass die vorstehenden Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Erfüllt ein Anbieter sie nicht mehr, nimmt die Dudoxx UG vor einer Änderung des Kontos Kontakt auf.
Datenschutz
Die über die Plattform verarbeiteten Patientendaten verbleiben in der Verantwortung des Anbieters. Die Verarbeitung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Plattform sowie nach einem etwaigen zwischen Anbieter und Dudoxx UG bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
Änderungen des Programms
Die Dudoxx UG kann das Programm ändern oder beenden. Betrifft eine Änderung bestehende Teilnehmer, wird sie mit angemessener Frist angekündigt, damit die Versorgungskontinuität nicht beeinträchtigt wird.
Fragen
Bei Fragen zur Teilnahmeberechtigung oder zur Erörterung einer ministeriellen oder On-Premises-Implementierung wenden Sie sich an die Dudoxx UG.